Hausordnung
 
 
Geltungsbereich
 
a) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Konzertgelände einschließlich aller Spielstätten und den dazugehörigen Außenanlagen.
 
b) Die Besucher des Konzertes bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Sie kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Festivalgelände aufhält.
 
 
Hausrecht
 
a) Dem Veranstalter steht am Veranstaltungstag am Veranstaltungsort das alleinige Hausrecht zu.
 
b) Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
 
 
 
1.) Der Zutritt zur Veranstaltung wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt; diese wird am Einlass gegen einen Stempel oder ein Bändchen umgetauscht. So sind die Besucher berechtigt, das Festival jederzeit während der Veranstaltung zu betreten sowie zu verlassen.  
 
2.) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände, sowie auf die Parkplätze ist generell untersagt. Große Taschen und Rucksäcke sind auf dem Gelände ebenfalls nicht erlaubt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung kann ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände, bzw. vom Parkplatz erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Das Mitführen von Speisen und Getränken ist untersagt.
 
3.) Das Recht, den Einlass zu verwehren, ohne weitere Begründung, (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte), bleibt vorbehalten.  
 
4.) Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.  
 
5.) Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel sowie die ausgewiesenen Parkplätze.  
 
6.) Der Besucher des Festivals parkt sein Auto auf eigene Gefahr. Für Schäden an Fahrzeugen auf den Festival-Parkplätzen, sowie an außerhalb geparkten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.  
 
7.) Das Öffnen, Besteigen und Überklettern der Burganlagen und Abgrenzungen ist grundsätzlich verboten. Bei Missachtung wird ein sofortiger Platzverweis für die gesamte Dauer der Veranstaltung ausgesprochen.  
 
8.) Das Sicherheitspersonal ist angewiesen und berechtigt jederzeit deeskalierend gefährliche Situationen zu lösen. Dabei ist es ferner dazu berechtigt, randalierende und gewaltbereite Besucher vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass jegliche Form von Gewalt zur polizeilichen Anzeige gebracht wird.
 
9.) Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht, Bild-/Tonaufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und zu audiovisuellen/Printzwecken im Rahmen der Dokumentation und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen, in Drucksachen sowie in Print-/Onlinemedien zu nutzen. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Gäste im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Gäste haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis (auch rückwirkend) beim Veranstalter zu widerrufen.